Die Kosten einer Fortbildung zum Fachwirt liegen häufig im mittleren vierstelligen Bereich. Nicht jeder kann diese Kosten ohne weiteres einfach so stemmen. Doch das Investment in die eigene Bildung zahlt sich immer aus, daher sollte man so früh wie möglich damit starten.
Es fällt leider oft schwer den Überblick über mögliche Fördergelder, Bildungskredite, Zuschüsse zu erhalten. Es gibt hier jedoch sehr viele Details zu beachten. Die Angaben in diesem Beitrag sind mit bestem Wissen und hohem Rechercheaufwand zusammengestellt. Dennoch können wir keine Garantie für die hier gemachten Angaben übernehmen.
Inhaltsverzeichnis
Aufstiegs- / Meister-BAföG für Fachwirte
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Lehrgänge für Fachwirte mit dem sogenannten Aufstiegs BAföG. Nachfragen zu dieser Förderung beantworten die jeweils zuständigen Förderämter. Eine Übersicht aller Ämter gibt es auf dieser Seite.
Voraussetzungen
- Es gibt keine Begrenzungen von Einkommen und Vermögen es kann also unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen gefördert werden. Auch Vermögen und Einkommen der Eltern spielt keine Rolle
- Gefördert werden nur Lehrgänge mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
- Vollzeit Kurse müssen mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an 4 Werktagen umfassen und dürfen maximal 3 Jahre dauern
- Teilzeit Kurse müssen monatlich im Schnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden beinhalten und dürfen maximal 4 Jahre dauern.
- Auch ein Fernstudium / Fernlehrgang kann durch BAföG gefördert werden. Hier gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. Außerdem muss der Fernlehrgang durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen worden sein. Hier gibt es eine Online-Suche für zugelassene Lehrgänge: https://www.zfu.de/suche/
- Die Anbieter müssen zertifiziert sein
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen gibt es auf der Webseite des BMBF: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/was-wird-gefoerdert-1698.html
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden die Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für ein eventuelles Prüfungsprojekt.
- Es werden maximal 15.000 Euro gefördert
- 40% der Lehrgangskosten werden komplett erstattet
- Die restlichen 60% werden über ein zinsgünstiges Darlehen der KfW finanziert. Das Darlehen ist während der Fortbildung und zwei weitere Jahre danach zins- und tilgungsfrei
- Nach erfolgreich bestandener Prüfung werden außerdem auf Antrag weitere 40% des, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen
- Im besten Fall werden also 64% der Kurs und Prüfungsgebühren übernommen
Klingt kompliziert? Ist es eigentlich gar nicht! Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Der Lehrgang kostet 3.000€ die Prüfungsgebühren betragen 460,00€: Es werden 3.460€ insgesamt gefördert. 40 Prozent davon (1.384€) werden komplett erstattet. Die restlichen 2.076€ (60%) werden als Darlehen ausgegeben. Wird die Prüfung während der tilgungsfreien Zeit (Lehrgangszeit + 2 Jahre) erfolgreich bestanden, werden von den Darlehen (2.076€) auf Antrag noch einmal 40% also 830,40€ erlassen. Insgesamt müssen also nur 1245,60€ zurückgezahlt werden. Das entspricht 36% der Kosten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Förderberechnungen führt nur das Förderamt durch.
Förderungen nach Bundesländern
Viele Bundesländer bieten eigene Finanzierungsprogramme an. Sofern ein Bundesland eine Förderung anbietet, haben wir diese in der folgenden Tabelle aufgelistet und einen Link zu einer Webseite mit weiterführenden Informationen hinterlegt.
Baden-Württemberg: keine Förderung | Niedersachsen: WiN Förderung (NBank) |
Bayern: Meisterbonus (siehe Tipp) | Nordrhein-Westfalen: keine Förderung |
Berlin: keine Förderung | Rheinland-Pfalz: QualiScheck |
Brandenburg: Bildungsscheck | Saarland: keine Förderung |
Bremen: keine Förderung | Sachsen: Weiterbildungsscheck |
Hamburg: Weiterbildungsbonus 2020 | Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt |
Hessen: Qualifizierungsscheck | Schleswig-Holstein: keine Förderung |
Mecklenburg-Vorpommern: keine Förderung | Thüringen: Weiterbildungsscheck |
Ratenzahlung der Kursgebühren
Fast alle Bildungsträger bieten die Möglichkeit an die Kursgebühren mittels einer Ratenzahlung zu begleichen. Anstelle einer einmaligen Belastung fallen hier niedrige Monatsraten an. Die Finanzierungen sind in der Regel ohne zusätzliche Kosten verbunden.
- Stöhr, Holger (Autor)
- Stöhr, Holger (Autor)
Steuerliche Vorteile
Leider dürfen wir keine steuerliche Beratung geben. Wir können jedoch aus eigener Erfahrung berichten, dass man Fortbildungskosten in der Regel von der Steuer absetzen kann. Da es sich bei den Fachwirt Lehrgängen in der Regel nicht um eine Erstausbildung handelt können die Kosten für den Lehrgang sowie Materialkosten, Unterrichtsmaterial und Fahrtkosten zum Seminar und privaten Lerngruppen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Ausführliche Informationen dazu gibt es zum Beispiel auf der Webseite der Stiftung Warentest.
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