Die erste Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird wiederum in vier Prüfungsbereiche aufgeteilt. In jeder dieser vier Prüfungen kann man 100 Punkte erreichen. Um den Fachwirt Titel zu erhalten muss man alle vier Bereiche bestehen. Als Bestanden gilt eine Prüfung, wenn man mindestens 50 Punkte erreicht hat.
Inhaltsverzeichnis
Inhalte der Prüfung
Die genauen Inhalte der Prüfung wird man vorab natürlich nicht erfahren. Jedoch gibt es einen Rahmenplan vom Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), welche eine Empfehlung an den Prüfungsausschuss abgibt, und die Gewichtung der einzelnen Themenbereiche festlegt. Stand 2020 ist folgende Struktur empfohlen:
Volks- und Betriebswirtschaft
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
ca. 55 Punkte - Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
ca. 45 Punkte
Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
ca. 20 Punkte - Kosten- und Leistungsrechnung
ca. 60 Punkte - Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
ca. 20 Punkte
Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
ca. 60 Punkte - Steuerrechtliche Bestimmungen
ca. 40 Punkte
Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
ca. 45 Punkte - Personalführung
ca. 40 Punkte - Personalentwicklung
ca. 15 Punkte
Bei den Punkte angaben handelt es sich um Richtwerte, von denen in einzelnen Prüfungen natürlich in geringem Umfang abgewichen werden kann. Dennoch sind sie ein guter Anhaltspunkt. So gibt es doch Bereiche welche deutlich stärker gewichtet sind. Wenn man in einem dieser stark gewichteten Bereiche nicht so sicher ist, sollte man sich dort unbedingt stärker mit beschäftigen.
- Stöhr, Holger (Autor)
- Stöhr, Holger (Autor)
Wann ist die Prüfung bestanden?
Jetzt wird es etwas komplexer. Zunächst einmal müssen in allen vier Prüfungsteilen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Doch leider schafft man das nicht immer. Muss man dann gleich alle Prüfungen wiederholen? Es kommt hierbei auf zwei Punkte an:
- Hast du nur einen Prüfungsteil nicht bestanden oder mehrere?
- Wieviele Punkte hast du in der nicht bestandenen Prüfung erreicht?
Wenn du nur eine der vier Prüfungen nicht bestanden, und in diesem zwischen 30 und 49 Punkten erreicht hast so kannst du in die mündliche Nachprüfung gehen.
Wenn du jedoch mehrere Teilprüfungen nicht bestanden hast, oder in einer Prüfung nur zwischen 0 und 29 Punkten erreicht hast, so musst du die Prüfung schriftlich wiederholen.
Wie funktioniert die schriftliche Wiederholung der Prüfung?
Wenn du die Prüfung schriftlich wiederholen musst, so kannst du diese nur an den regulären Prüfungsterminen ablegen. Du musst also mindestens ein halbes Jahr bis zum nächsten Termin warten. An diesem Tag wirst du dann aber auch nur die Prüfungen erneut schreiben, die du nicht bestanden hast.
Du kannst jeden Prüfungsteil maximal zweimal wiederholen. Du musst die Prüfung innerhalb von zwei Jahren erneut ablegen. Ansonsten verfallen auch deine anderen bestandenen Prüfungsteile.
Du musst dich selbst regulär zur schriftlichen Prüfung bei deiner IHK anmelden.
Wie funktioniert die mündliche Nachprüfung?
Mit den Ergebnissen deiner Prüfung erhältst du, sofern notwendig, auch die Einladung mit Termin zur mündlichen Nachprüfung. Diese Prüfung dauert maximal 15 Minuten und behandelt ausschließlich den Prüfungsteil, welchen du nicht bestanden hast.
Um die Prüfung doch noch zu bestehen muss musst du folgende Punktzahl in der mündlichen Prüfung erreichen:
Benötige Punktzahl = 150 - 2 x Ergebnis der schriftlichen Prüfung
Hast du also in der schriftlichen Prüfung 30 Punkte erreicht, so musst du ganze 90 Punkte (150 – 2×30) in der mündlichen Prüfung erreichen. Hast du die Prüfung mit 49 Punkten nur knapp nicht bestanden musst du auch noch 52 Punkte (150 – 2×49) in der mündlichen Prüfung erreichen.
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